ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen

Das Förderangebot hat zum Ziel, die Beratung und Schulung von Mitarbeitenden in Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zu ermöglichen, um so den Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV zu erhöhen. 

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FÖRDERBEREICH: 

  • Gemeinschaftsverpflegung

FÖRDERMITTELGEBER: 

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

FÖRDERBERECHTIGTE:

  • Unternehmen der AHV
  • Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung 

BEWERBUNGSFRIST: 

  • 31.12.2027 

ZUWENDUNG: 

  • Maximal 80 Prozent der Beratungskosten. 
  • In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 90 Prozent der Beratungskosten.
  • Maximaler Höchstbetrag: 35.000 € (netto) 

EIGENANTEIL: 

  • Mindestens 20 bzw. 10 Prozent 

KURZBESCHREIBUNG: 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Um dies zu erreichen, muss auch die Nachfrage nach Bio-Produkten gestärkt werden. Das Nachfragepotenzial in der Außer-Haus-Verpflegung ist bisher nur ansatzweise ausgeschöpft. 

Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung kann die Unternehmen der AHV in diesem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln. 

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) die Beratung zur Einführung von bzw. zur Ausweitung des Angebots von Bio-Lebensmitteln in der AHV. Ziel ist es, innerhalb einer Beratung von maximal 12 Monaten eine Steigerung des Bio-Anteils in den Verpflegungseinrichtungen auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz zu erreichen. 

 

 

BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE: 

  • Den Anteil regionaler, saisonaler, ökologischer, tierwohlverträglicherer und fair gehandelter Lebensmittel in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung auf mindestens 40 % des Wareneinsatzes erhöhen. 
    Diese Lebensmittel schonen Ressourcen und wirken sich positiv auf die Umwelt aus. Die Gemeinschaftsverpflegung geht als Vorbild voran und greift die steigende Nachfrage der Gesellschaft nach ökologischen Lebensmitteln und artgerechterer Haltung der Tiere auf.