ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Förderung: Umbau der Tierhaltung

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bietet Förderungen für tiergerechre Stallneu- und -umbauten sowie zur Deckung laufender Mehrkosten, die bei Betrieben bestehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten. 

Afrikanische Schweinepest
© Pexels / pixabay.com

FÖRDERBEREICH: 

  • Lebensmittelwertschätzung

FÖRDERMITTELGEBER: 

  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

ZUWENDUNG: 

Investitionsförderung: 

  • Investitionen in besonders tiergerechte Neu- oder Umbauten mit einer Investitionshöhe bis 500.000 €: Förderung von 60 % der Gesamtbausumme
  • Darüberhinausgehende Investitionen bis zu zwei Millionen Euro: Förderung von 50 % der Gesamtbausumme
  • Weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro: Förderung von 30 % der Gesamtbausumme

Mehrkostenförderung: 

  • Gestaffelte Förderung der laufenden Mehrkosten einer tier- und umweltgerechteren Tierhaltung je nach Art und Anzahl der gehaltenen Tiere: 70-80 % der laufenden Mehrkosten

KURZBESCHREIBUNG: 

Tierhaltung soll in Deutschland eine Zukunft haben. Dafür muss sie tier- und klimagerecht sein und gleichzeitig Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche, wirtschaftlich tragfähige Perspektive bieten. Ein zentraler Baustein für eine zukunftsfeste Tierhaltung ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Ziel ist es, die Veränderungsbereitschaft vieler Landwirt*innen zu unterstützen. Gefördert werden sowohl Investitionen in Neu- und Umbauten als auch erstmalig laufende Mehrkosten für die Tierhaltung. 

Aufgrund der besonders herausfordernden Situation für die Schweinehaltung in Deutschland wird sich das Bundesprogramm zunächst auf diesen Bereich konzentrieren.

 

 

BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE: 

  • Umbau der Tierhaltung unter Tierwohlkriterien.
  • Niedersachsen unterstützt die Empfehlungen zum Umbau der Nutztierhaltung vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“). Das Konzept umfasst ein staatliches Tierwohl-Label, ein Finanzierungskonzept für höhere Tierwohlstandards sowie eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts, um Stallumbauten zu ermöglichen.