ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Neue landwirtschaftliche Einkommensquellen

Gefördert werden außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen, um veränderungsbereite Viehhaltungsbetriebe zukunftsorientiert und krisenfest zu sichern.

Viehbetrieb
© valdisskudre - stock.adobe.com

FÖRDERBEREICH: 

  • Lebensmittelwertschätzung 

FÖRDERMITTELGEBER:

  • Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

FÖRDERBERECHTIGTE: 

  • landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen mit Betriebssitz und Investitionsort in Niedersachsen, die dauerhaft Großvieheinheiten (mind. 30 GV Schwein oder Geflügel; mind. 10 GV Rind) ihrer Tierplätze abbauen - Mobilställe ausgenommen; der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein
  • Antragsteller sind ausschließlich abgebende Tierhalter*innen und Eigentümer*innen des Stallgebäudes, der/die in das Diversifizierungsprojekt investiert; mit dem Projekt darf nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein

BEWERBUNGSFRIST: 

  • ab sofort und bis spätestens 02.12.2024

ZUWENDUNG: 

  • maximal 300.000 €
  • Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten
  • Fördersatz beträgt maximal 50%

KURZBESCHREIBUNG: 

Die Landwirtschaft ist im Strukturwandel. Landwirtschaftliche Betriebe müssen neue Einkommensquellen erschließen, um zukunftsorientiert und krisenfest zu sein. Vor allem die landwirtschaftliche Nutztierhaltung steckt in einem Transformationsprozess.

Veränderungsbereite Tierhaltungsbetriebe sind gefordert, neue Angebote zu entwickeln und zukunftsfähige Bewirtschaftungs- und Vermarktungsansätze zu schaffen.

Zweck der Fördermaßnahme ist daher, den Fortbestand landwirtschaftlicher Unternehmen zu sichern, indem außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen geschaffen werden. Sie zielt darauf ab, Betriebe zu unterstützen, die ihren Tierbestand im Rahmen der Richtlinie "Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT)"  teilweise oder ganz abbauen und ihren Betrieb breiter aufstellen, um neue Einkommensquellen zu schaffen.

Einkommensalternativen dürfen nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zugeordnet sein, wie beispielsweise 

  • eine (mobile) Mosterei
  • mobile Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit
  • Investionen in Landtouristik
  • Hofladen/Hofcafé
  • Investionen in Inventar und bauliche Investionen in bestehenden Gebäude (bis max. 30% Erweiterung des bestehenden Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen

 

 

BEZUG ZU MAßNAHMEN AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE: 

  • Transformation der landwirtschaftlichen Erzeugung unter Tierwohlkriterien.

    Niedersachsen geht als führendes Agrarland voran und unterstützt das vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) entwickelte Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung. Das Konzept umfasst ein staatliches Tierwohl-Label, ein Finanzierungskonzept für höhere Tierwohlstandards sowie eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts, um Stallbauten zu ermöglichen.