FÖRDERBEREICH:
- Übergreifende Themen
FÖRDERMITTELGEBER:
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- NBank
FÖRDERBERECHTIGTE:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise)
- juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeiten gerichteten Zweck (z. B. gGmbH)
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- kirchliche Organisationen und Kammern
BEWERBUNGSFRIST:
- 03.04.2025
ZUWENDUNG:
- bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € pro Jahr
- Mindestfördersumme 10.000 €, bei Gemeinden 25.000 € pro Jahr
FÖRDERZEITRAUM:
- 36 Monate ab Beginn des Bewilligungszeitraums
KURZBESCHREIBUNG:
Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
Gefördert werden:
- Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere
- Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit "Kümmerer"-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen.
- Aktivierung und UNterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation
- Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde
- Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet
- Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten
- Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.
- Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:
- Unterstützung von Freiwilligeninitiativen
- Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen
- Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune
- Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
- Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen
Die vollständige Auslobung ist hier zu finden.
BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE:
- Generationsübergreifende Verpflegungsangebote in Quartieren ausbauen.
Generationsübergreifende Angebote schaffen Raum für Kommunikation, soziale Teilhabe und lebenslanges Lernen. Gemeinschaftsverpflegung ist als Ort der Ernährungsbildung und Inklusion zu verstehen. Der Ausbau dieser Angebote vor Ort sollte beispielhaft erprobt und mit Ansätzen gegen Ernährungsarmut verbunden werden. - Vulnerable Personengruppen zielgruppengerecht adressieren.
In der Ernährungsbildung sollte ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Zielgruppen gelegt werden. Bildungsprogramme sollten bedürfnisgerecht erbracht werden, indem niedrigschwellige Konzepte sowie Angebote in mehreren Sprachen und in leichter Sprache ausgeweitet werden. Dabei können auch Ansätze der Gemeinwesenarbeit (beispielsweise über aufsuchende Arbeit zur Gesundheitsförderung in Quartieren) Anwendung finden. Insgesamt kann so ein Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit geleistet werden.