FÖRDERBEREICH:
- Gemeinschaftsverpflegung
FÖRDERMITTELGEBER:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
FÖRDERBERECHTIGTE:
- Kommunen (rechtlich unselbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt - Kommunen können für diese einen Antrag stellen)
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
- öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen - mit Ausnahme des Bundes - in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
BEWERBUNGSFRIST:
- 31.12.2027
ZUWENDUNG:
- 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten
FÖRDERZEITRAUM:
- Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
KURZBESCHREIBUNG:
Kommunen weisen großes Potenzial auf, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Klimaschutz hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erhalten unter anderem "Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz" als strategische Klimaschutzmaßnahmen Zuschüsse.
In diesem Bereich werden Fokusberatungen in einem speziellen Handlungsfeld im Klimaschutz gefördert, die durch externe Dienstleister durchgeführt werden. Die Fokusberatung soll dazu dienen, konkrete Fragestellungen genau zu untersuchen, passende Klimaschutzaktivitäten zu finden und mit externer Unterstützung schnell realisierbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Es können bis zu 20 Beratungstage in Anspruch genommen werden.
Kommunale Themen, die auf die Information und Beratung der Bevölkerung abzielen und deren Treibhausgasminderungswirkung nicht im direkten Einfluss der Kommune liegt, zum Beispiel Konsumverhalten oder Ernährungsverhalten. Ernährungsthemen innerhalb der Verwaltung, zum Beispiel für Kantinen, können jedoch Teil einer Beschaffungsberatung sein.
BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE:
- Unterstützungsangebote für die Praxis ausweiten.
Die Umsetzung eines nachhaltigeren Verpflegungsangebots würde durch Unterstüzungsleistungen unterschiedlicher methodischer und inhaltlicher Art erleichtert. Das ermöglicht die nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaftsverpflegung für alle Beteiligten bedarfs- und bedürfnisgerecht. - Eine Kompetenzstelle für nachhaltigere Gemeinschaftsverpflegung zeitnah konzipieren und eine Einrichtung prüfen.
In Anlehnung an das Kopenhagener Madhus soll die Einrichtung einer Kompetenzstelle geprüft werden, die eine nachhaltigere Gemeinschaftsverpflegung vorantreibt. Die Kompetenzstelle kann Einrichtungen dabei unterstützen, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und mehr ökologische, saisonale, regionale, tierwohlverträglichere und faire Lebensmittel zu beziehen.