ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Kommunalrichtlinie: Förderung von Netzwerken

Gefördert werden Klimaschutz-Netzwerke zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren.

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FÖRDERBEREICH: 

  • Übergreifende Themen 

FÖRDERMITTELGEBER: 

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

FÖRDERBERECHTIGTE: 

  • Kommunen (rechtlich unselbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt - Kommunen können für diese einen Antrag stellen)
  • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen - mit Ausnahme des Bundes - in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe 
  • gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen 
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Unternehmen

BEWERBUNGSFRIST:

  • 31.12.2027

ZUWENDUNG:

  • 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben 
  • finanzschwache Kommunen können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten
  • maximal 69.000 € pro Netzwerkteilnehmenden 

FÖRDERZEITRAUM: 

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate. 

KURZBESCHREIBUNG: 

Kommunen weisen großes Potenzial auf, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Klimaschutz hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erhalten unter anderem "Kommunale Netzwerke" als strategische Klimaschutzmaßnahme Zuschüsse. 

 

Gefördert werden der Betrieb und die Begleitung eines Klimaschutz-Netzwerks zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes. Bezuschusst werden Ausgaben für: 

  • eine*n Netzwerkmanager*in zur fachlichen Begleitung des Netzwerks 
  • den Einsatz von Beratungsteams 
  • die Moderation der Netzwerktreffen 
  • Honorare von Referierenden für Netzwerktreffen und ggf. zur Weiterbildung und Schulung der Netzwerkteilnehmenden 
  • einzelne Sachausgaben

 

Kommunale Netzwerke schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungsaustausch untereinander zu intensivieren.